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Der Hallerplatz bildet den nördlichen Abschluss des Grindelhofes
zwischen Hermann-Behn-Weg, Schlüterstrasse und Hallerstrasse. Der
Bereich wurde bei der Neugestaltung der Strasse nach Einführung der
Einbahnstrassenregelung nicht berücksichtigt.
Während im südlichen Abschnitt die Parkplätze neu angeordnet,
die Gehwege verbreitert und die Gestaltung mit Beflanzung und Strassenmöblierung
insgesamt neu strukturiert wurde, blieb der Hallerplatz unverändert.
Die großzügige, übersichtliche und zum Flanieren einladende
Atmosphäre des Grindelhofes mit seinem breiten Angebot an Aussengastronomie
endet jäh an der Ecke Hartungstrasse/Rutschbahn. Das dort ansässige
Gewerbe beklagt die mangelnde Attraktivität des Bereichs und wünscht
eine Anhebung des Gestaltungs-Niveaus an das des südlichen Abschnitts.
Die Art und Weise, in der die Verbesserung erwirkt werden soll, wird derzeit
im Bezirk diskutiert.
Anders als der südliche Abschnitt des Grindelhofs mit seinem Zentrum
um den ehemaligen Bornplatz, der, als direkter Zugang zum Universitäts-Campus
und zur stark frequentierten Grindelallee mit ihren Metrobuslinien, optimal
erschlossen ist und somit über eine hohe Durchgangsfrequenz verfügt,
mangelt es dem Hallerplatz an einer "natürlichen" Fortsetzung
nach Norden und somit an "Laufkundschaft".
Die sich anschließende Hochallee mit angrenzenden Querstrassen beherbergt
kaum Einzelhandel und Gewerbe und praktisch keine publikumsintensiven
Einrichtungen. Die städtebauliche Verbindung nach Osten, hin zur
U-Bahn-Haltestelle Hallerstrasse und den umliegenden, attraktiven und
stark frequentierten Flächen um Multimedia-Center, Tennisanlagen
und mittlerer Rothenbaumchaussee ist unzureichend und allenfalls in der
Hartungstrasse mit den Kammerspielen und dem ansässigen Einzelhandel
erkennbar.
In der Diskussion um die Neugestaltung des nördlichen Grindelhofes/Hallerplatzes
hat die Grindelhof-Initiative einen Forderungskatalog aufgestellt, der
bei der Planung und Umsetzung der Neugestaltung berücksichtigt werden
sollte.
Die Liste wurde den federfühenden Stellen im Bezirk Eimsbüttel
übermittelt und lesen sich wie folgt:
Maßnahmen zur Umgestaltung des Hallerplatzes und des nördlichen
Grindelhofs
Für alle Maßnahmen im Grindelhof ab Hartungstraße
(stadtauswärts) und auf dem Hallerplatz selbst ist eine zeitliche
Prioritätenliste der zu ergreifenden Maßnahmen und ihrer Finanzierung
zu erstellen.
Der Kerngebietsausschuss sollte den Anwohnern und Gewerbetreibenden
eine frühzeitige Anhörung anbieten, sobald die Pläne der
Baubehörde bzw. des Bezirksamtes Eimsbüttel vorliegen.
Die Anwohnerinitiative hat sich auf folgende Punkte für die Umgestaltung
des Hallerplatzes geeinigt:
1.
Der ruhende Verkehr ist insgesamt neu zu konzipieren. Das betrifft beidseitig
sowohl den Hallerplatz als auch den Grindelhof ab Ecke Hartungstraße
bzw. Rutschbahn: Auf dem Hallerplatz mit gerader Gebäudenummerierung
werden Stellplätze für Anwohner geschaffen, auf der gegenüber
liegenden Seite werden vorwiegend Kurzzeitplätze eingerichtet. Am
Hallerplatz 1 bis 13 ist nur Längsparken erlaubt (s. a. Punkt 2).
2.
Der abmarkierte Fahrradweg aus der Hochallee in den Hallerplatz und umgekehrt
wird weitergeführt bis zur Hartungstraße, mindestens aber bis
zum Hallerplatz 13.
3.
Um den notwendigen Raum für die Radwege und die Parkplätze zu
schaffen, muss die Fahrbahn verengt werden, indem eine der beiden Linksabbiegerspuren
vom Hallerplatz in die Hallerstraße sowie die Linksabbiegerspur
vom Hallerplatz in den Hermann-Behn-Weg aufgehoben wird. Hier und im nördlichen
Teil des Grindelhofs gilt ebenfalls Tempo 30.
4.
Der Straßenabschnitt vor den Gebäuden Hallerplatz 8 und 10
wird aufgehoben. Zusammen mit der vorhandenen vorgelagerten Insel bekommt
dieser Abschnitt einen platzähnlichen Charakter. Die Bepflanzung
und Beleuchtung ist danach auszurichten, wobei der Baumbestand erhalten
bleibt. Eine Fußgängerachse zum Überqueren des neuen Platzes
entsteht auf der Höhe Hallerplatz 4 bzw. 6. Das Straßenniveau
zwischen dem neuen Platz und Hallerplatz 2 - 6 wird angehoben und dem
des Platzes angeglichen.
5.
Die Vorgärten im Grindelhof 85 und 87 werden offen zur Straße
hin gestaltet und ebenfalls für eine Außenbewirtung freigegeben.
Bänke sowie eine angemessene Beleuchtung sind zu schaffen.
6.
Die Gartenbauabteilung des Bezirksamtes Eimsbüttel wird gebeten,
wenn möglich weitere Bäume im Grindelhof bzw. auf dem Hallerplatz
zu pflanzen.
7.
Zu prüfen ist eine Schließung der Verbindung vom Hallerplatz
Richtung Schlüterstraße bzw. Hermann-Behn-Weg für Kraftfahrzeuge
zur Optimierung des neuen Platzes.
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